FAQ Kieferorthopädie

Gut informiert – Ihre Fragen, unsere Antworten

Ob Sie zum ersten Mal bei uns sind oder bereits mitten in der Behandlung: Viele Fragen zur kieferorthopädischen Therapie stellen sich ganz natürlich – und das ist gut so. Denn wer gut informiert ist, kann sich sicher und wohlfühlen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Behandlungen, Abläufe und organisatorische Themen. Und falls doch einmal etwas unklar bleibt: Wir sind gerne persönlich für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort in unserer Praxis in Wiehl.

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Eine kieferorthopädische Behandlung geht weit über das ästhetische Erscheinungsbild hinaus – sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Zahngesundheit und zum allgemeinen Wohlbefinden. Fehlstellungen können vielfältige Auswirkungen haben:

  • Eng stehende Zähne erschweren die Zahnpflege. Die Folge: ein erhöhtes Risiko für Karies, Zahnfleischentzündungen und im schlimmsten Fall frühzeitiger Zahnverlust.
  • Ein Kreuzbiss kann sich negativ auf die Körperhaltung und das Kiefergelenk auswirken – orthopädische Beschwerden sind keine Seltenheit.
  • Ausgeprägte Rücklagen des Unterkiefers stehen laut Studien im Zusammenhang mit Schlafapnoe – einer ernstzunehmenden Atemstörung während des Schlafs.
  • Bei einem gestörten Zusammenbiss (Okklusion) wird die Nahrung nicht richtig zerkleinert – was Magen-Darm-Probleme zur Folge haben kann.

Eine präzise Diagnostik ist die Grundlage jeder Therapie. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir, welche Fehlstellung bei Ihnen oder Ihrem Kind vorliegt, und erläutern individuell angepasste Therapiemöglichkeiten.

Eine kieferorthopädische Behandlung ist grundsätzlich in jedem Alter möglich! Voraussetzung ist ein gesunder Zahnhalteapparat und eine gute Mundhygiene.

Gerade für Erwachsene bietet unsere Praxis mit Invisalign eine besonders diskrete und alltagstaugliche Lösung: Die nahezu unsichtbaren Schienen lassen sich bequem tragen, leicht herausnehmen und ermöglichen eine effektive Zahnkorrektur – oft ohne große Einschränkungen im Berufs- oder Privatleben.

Wichtig: Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen werden die Kosten für eine kieferorthopädischen Behandlung in der Regel nicht übernommen. Je nach Behandlungsaufwand und -dauer liegen die Kosten meist zwischen 2.000 € und 7.000 €. Wir beraten Sie gerne.

Wir empfehlen unbedingt regelmäßige, halbjährliche Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Hauszahnarzt. Gleichzeitig ist auch eine anschließende Prophylaxesitzung sinnvoll, am besten mit Versiegelung der Kauflächen zum Kariesschutz.

Jede Zahnentwicklung eines Kindes ist anders. Ein guter Zeitpunkt für die erste kieferorthopädische Untersuchung ist, wenn die ersten bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Dies ist mit ca. sechs Jahren der Fall. Häufig erfolgt die Überweisung durch den Haus- oder Schulzahnarzt. Gerne können Sie auch ohne Überweisung einen Beratungstermin bei uns vereinbaren, insbesondere dann, wenn Ihnen schon früher Fehlstellungen auffallen oder Sie unsicher sind.

Sprechen Sie am besten mit Ihrem Zahnarzt über das Problem des frühzeitigen Milchzahnverlustes. Zuerst ist zu klären, ob falsches Zähneputzen oder Ernährungsfehler die Ursache sind. Besteht die Gefahr der Lückeneinengung für die bleibenden Zähne, kann ein Lückenhalter sinnvoll sein. Dann können wir Ihnen weiterhelfen.

Nicht jedes Daumenlutschen führt zwangsläufig zu einer bleibenden Fehlstellung der Zähne. Wird jedoch über längere Zeit am Daumen gelutscht – oder auch am Schnuller – kann das insbesondere im Oberkiefer zu dauerhaften Veränderungen der Zahn- und Kieferform führen.

Hat sich einmal eine sogenannte Frontzahnstufe gebildet, rutscht die Unterlippe häufig zwischen die oberen und unteren Schneidezähne. Dies kann die Fehlstellung zusätzlich verstärken.

Die übliche KFO-Behandlungsdauer liegt bei Kindern und Jugendlichen je nach Behandlungsbeginn und Art der Klammer zwischen zweieinhalb und vier Jahren.

Ja, das ist in den allermeisten Fällen problemlos möglich! Allerdings kann es gerade bei Blasinstrumenten in den ersten zwei bis vier Wochen nach dem Einsetzen der Spange zu leichten Irritationen an Lippen oder Wangen kommen. Doch keine Sorge: Die meisten Patienten gewöhnen sich schnell daran. Unser Tipp: Sprechen Sie auch mit Ihrer Musiklehrerin/Ihrem Musiklehrer – viele von ihnen haben bereits Erfahrung mit Schülern, die eine feste Zahnspange tragen, und können hilfreiche Hinweise geben.

Eine neue Zahnspange ist natürlich ungewohnt. Insofern kann insbesondere das Kauen in den ersten Tagen etwas unangenehm sein. Die Beschwerden verschwinden jedoch meist nach drei bis fünf Tagen.

Bei den Kontrollterminen, die in etwa sechs- bis zehnwöchigem Abstand erfolgen, justieren wir die Zahnspangen. Daher können auch hier in den ersten beiden Tagen kleinere Beschwerden auftreten – abhängig von der Schmerzempfindlichkeit.

Unser vorrangiges Ziel ist es, gesunde Zähne zu erhalten. In manchen Fällen – zum Beispiel, wenn die Zähne zu groß für den vorhandenen Platz im Kiefer sind – lässt sich das Ziehen einzelner bleibender Zähne leider nicht vermeiden, um ein stabiles und funktionelles Ergebnis zu erreichen. Wir prüfen jedoch stets alle Möglichkeiten, um eine Behandlung zahnschonend und so sanft wie möglich zu gestalten.

Zu harte Speisen, wie z.B. harte Brotrinde und Nüsse, sollten vermieden werden. Auch ist es sinnvoll, Äpfel, Karotten, etc. in kleinere Stücke zu schneiden. Auf stark klebrige Speisen und Karamellbonbons o.ä. sollte ganz verzichtet werden. Eine detaillierte Anweisung erhalten unsere Patienten vor Einsetzen der festen Klammer.

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf kieferorthopädische Leistungen, abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung.

Für die Einteilung der Fehlstellung gibt es fünf Indikationsgruppen (KIG). Ab der dritten KIG übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen sämtliche Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung. Fehlstellungen, die in die erste und zweite Gruppe fallen, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht. Das heißt aber nicht, dass keine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Wird eine Behandlung nach dem 18. Lebensjahr beantragt, sind die Kosten bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen, die nur in Kombination mit einem chirurgischen Eingriff behandelt werden können, über Ihre Krankenkasse abgesichert.

In unserem Erstberatungsgespräch informieren wir Sie gerne.

Private Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten einen Großteil für medizinisch indizierte Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen. Bei Erwachsenen richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Tarif.

KIG ist die Abkürzung für Kieferorthopädische Indikationsgruppen und ein System zur Beurteilung des Schweregrades einer Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Es gibt fünf verschiedene Schweregrade von eins (sehr leicht) bis fünf (sehr schwer). Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei der ersten und zweiten KIG nicht. Diese versicherungsrechtliche Einstufung bedeutet aber nicht, dass keine medizinische Indikation für eine Behandlung vorliegt.

Ab dem dritten Schweregrad erstellt der Behandler einen Behandlungsplan, der den Krankenkassen zur Kostenübernahme übermittelt wird.

Ja, unbedingt! Nach der aktiven kieferorthopädischen Behandlung folgt die sogenannte Stabilisierungsphase, auch Retention genannt. In dieser Zeit wird das erreichte Ergebnis gesichert, denn insbesondere die Frontzähne neigen erfahrungsgemäß dazu, in ihre ursprüngliche Position zurückzuwandern (Rezidiv).

Um dem vorzubeugen, setzen wir häufig einen festsitzenden Retainer ein – einen feinen Draht, der unauffällig auf der Innenseite der Frontzähne befestigt wird. Im Oberkiefer ist dies jedoch nicht immer möglich. In solchen Fällen erhalten unsere Patientinnen und Patienten meist eine herausnehmbare Haltespange, die in der Regel nachts getragen wird.

Fragen zu unseren Leistungen oder Interesse an einem Termin? Jetzt Kontakt aufnehmen – wir freuen uns auf Sie!